Produktbedingungen Premium Protect & Premium Business

1. Geltungsbereich

Diese Produktbedingungen gelten für die Premium-Module des VSVV — Verband Schweizerischer Versicherungsnehmer und Versicherungsmakler (nachfolgend «Verband»): Premium Protect (Standard, Silber, Gold, Platin), Premium Tax (Standard, Silber, Gold) sowie Premium Business (Standard, Silber, Gold, Platin). Sie ergänzen die Statuten des Verbands und werden mit der Annahme des Mitgliedschaftsantrags Bestandteil des Mitgliedschaftsverhältnisses.

Für die Erbringung der Rechtsberatung durch den Verbandsanwalt (Advokat Christoph Engel-Bunsas, Anwaltsregister Kanton Basel-Stadt) gelten zusätzlich die Honorarvereinbarung und das Anwaltsgeheimnis.

2. Beratungszeit und Kontingent

Jede Premium-Stufe umfasst ein jährliches Kontingent an Beratungsminuten (Premium Protect: 90 / 120 / 150 / 210 Minuten; Premium Business Gold und Platin: 90 / 150 Minuten). Die Beratungszeit steht dem Haushalt bzw. der Firma einmal pro Mitgliedschaftsjahr zur Verfügung und ist frei einsetzbar für alle privaten und geschäftlichen Rechtsfragen ausserhalb von Gerichtsverfahren.

Der Verband vereinbart den Termin und hält fest, wann und wie lange beraten wurde. Der Inhalt der Beratung untersteht dem Anwaltsgeheimnis.

3. Verfall der Beratungszeit

Nicht bezogene Beratungszeit verfällt am 31. Dezember eines Mitgliedschaftsjahres und ist nicht auf das folgende Jahr übertragbar. Ein Stufenwechsel ist jeweils auf das nächste Mitgliedschaftsjahr möglich.

4. Vorzugsansätze für weitere Stunden

Nach Ausschöpfung des Kontingents gelten für weitere Beratungsstunden die in der jeweiligen Stufe ausgewiesenen Vorzugsansätze (Premium Protect Gold und Platin: CHF 200 pro Stunde; Premium Business Gold und Platin: CHF 250 pro Stunde). Bei besonderer Komplexität kann der Verbandsanwalt einen höheren Ansatz nach vorheriger Absprache und Zustimmung des Mitglieds vereinbaren.

In den Stufen Standard und Silber gelten nach Ausschöpfung des Kontingents die ordentlichen Ansätze der Kanzlei. Das Mitglied zahlt nie mehr, als ihm ohne Mitgliedschaft verrechnet würde.

5. Vorsorgepaket

Das Vorsorgepaket (Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag, letztwillige Verfügung) wird zum in der jeweiligen Stufe ausgewiesenen Vorzugspreis angeboten (Listenpreis CHF 2’600). Die Preise verstehen sich zzgl. MWST und exkl. Hinterlegungs-, Amts- und Notariatsgebühren. Das Mandat für das Vorsorgepaket schliesst das Mitglied direkt mit der ENGEL-BUNSAS GmbH ab — nach Interessenkollisionsprüfung und schriftlicher Honorarvereinbarung. Die Vormerkung über das Beitrittsformular begründet noch kein Mandat.

6. Weitergabe von Kontaktdaten an den Verbandsanwalt

Für die Terminvereinbarung und Durchführung der Rechtsberatung gibt der Verband die für die Terminplanung erforderlichen Kontaktdaten (Name, E-Mail, Telefon, gewähltes Zeitfenster) an den Verbandsanwalt weiter. Diese Weitergabe erfolgt ausschliesslich zum Zweck der Terminvereinbarung und der Erbringung der vereinbarten Beratung. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.

7. Haftung

Der Verband haftet für die korrekte Abwicklung der Mitgliedschaft und die termingerechte Terminvereinbarung. Für die fachliche Qualität der Rechtsberatung haftet der Verbandsanwalt im Rahmen seiner anwaltlichen Berufshaftung.

Der Verband übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die das Mitglied auf Grundlage der Beratung selbst trifft. Die Beratung ersetzt keine individuelle anwaltliche Vertretung in einem konkreten Rechtsstreit.

8. Beitrag und Kündigung

Der Jahresbeitrag ist jährlich geschuldet und nicht pro rata. Die Mitgliedschaft ist unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf Ende Kalenderjahr kündbar. Es gilt das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen für den Mitgliedschaftsantrag.

9. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Produktbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Basel.